mit dem anderen Vertrag (KB 11) übernahm die Beklagte die Oberbauleitung. 25.11 Am 11. August 2003 erteilte die Gemeinde Y.________ die Baufreigabe; noch im August begannen die Bauarbeiten (Rz. 12.1 Klage, Rz. 269 Klageantwort). 25.12 Am 30. Juni 2005 wurde das gesamte Bauwerk (ANZ) abgenommen, unter Vorbehalt gewisser Arbeiten und Leistungen, die vorliegend irrelevant sind (Rz. 12.2 Klage, Rz. 269 Klageantwort). 25.13 Im Frühjahr 2007 beauftragte die Klägerin die U.________ GmbH mit der «Entwicklung eines Grundschutzstandards für A.________». Die U.________ GmbH führte zu diesem Zweck u.a. ein Pilot-Audit im ANZ durch (Rz. 13 Klage, Rz.