Am 18./24. August 2000 schlossen die Parteien einen ersten Vertrag (KB 3) ab. Darin verpflichtete sich die Beklagte zur Coaching der Task-Force, zu übergeordneten Projektmanagement-Leistungen, zu verschiedenen Arbeiten im Zusammenhang mit den Projektierungsgrundlagen und zum Verfassen eines Schlussberichts (Art. 1 Vertrag i.V.m. Ziff. 5 Angebot der Beklagten). 25.3 Am 3. Mai 2001 schlossen die Parteien den Vertrag «Unterstützung A.________- Neubau» ab (KB 5). Gegenstand des Vertrags bildeten Leistungen für das Coaching der Projekt- und Teilprojektleitung