Die Klägerin bezweckt die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Flugsicherung in den ihr durch den Bund zugewiesenen Bereichen (KB 1). Die Beklagte bezweckt die Leistung von Entwicklungsund Forschungsarbeiten und Erbringung von Dienstleistungen im Projekt-, Bauund Facilitymanagement sowie in der automatischen Datenverarbeitung auf den Gebieten der Organisation, Planung, Projektierung, Administration und Informationsverarbeitung (KB 2).