Die aufgezeichneten Einvernahmen befinden sich auf einem USB-Stick gespeichert bei den Akten (vor pag. 781). Nachfolgend werden die Aussagen aus Praktikabilitätsgründen jeweils mit Hinweis auf die Fundstelle im Protokoll (pag. xxx Zeile xxx) zitiert. 14. Am 8. Oktober 2018 folgten die Schlussvorträge und die Urteilsberatung in Anwesenheit der Parteien (pag. 802 ff.; Plädoyernotizen Klägerin: pag. 808 ff.; Beklagte: pag. 819 ff.). II. Formelles 15. Das Gericht tritt auf eine Klage ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 59 Abs. 1 ZPO). Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob dies der Fall ist (Art. 60 ZPO).