- Vertragsverletzung; - Mängelrüge (inkl. Frage nach deren Erforderlichkeit); - Verschulden; - Kausalität (ohne Beurteilung der Frage, ob die Eingriffe am Bach S.________ die erforderliche Hochwassersicherheit gewährleisten und ob das Gutachten der P.________ GmbH die Abflussmenge HQ300 korrekt ermittelt hat; diese Fragen wären gegebenenfalls nach Aufhebung der Verfahrensbeschränkung zu klären). 11. Am 18. September 2018 fand eine Fortsetzungsverhandlung zur (vorgezogenen) Einvernahme des Zeugen F.________