der nachträglich erstellte Hochwasserschutzdamm hätte nicht gebaut werden müssen, wenn die Erdgeschosse von Anfang an auf einer um rund 60 cm höher gelegenen Höhenkote ([x+60cm] m.ü.M. statt [x] m.ü.M.) geplant worden wären (Rz. 32.1 ff. Klage). Die Beklagte bestreitet sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (Vertragsverletzung/Mangel, Schaden, Kausalität, Verschulden; vgl. Rz. 7, Rz. 17 f. Duplik). 3. Mit Klage vom 22. April 2014 beantragt die Klägerin was folgt (pag. 2):