Sie liess im Frühjahr 2013 einen Hochwasserschutzdamm um das ANZ erbauen. Die Kosten für die Hochwasserschutzmassnahmen fordert sie nun von der Beklagten zurück, da diese es unterlassen habe, das Hochwasserrisiko sorgfältig abzuklären oder zumindest abklären zu lassen; der nachträglich erstellte Hochwasserschutzdamm hätte nicht gebaut werden müssen, wenn die Erdgeschosse von Anfang an auf einer um rund 60 cm höher gelegenen Höhenkote ([x+60cm] m.ü.M. statt [x] m.ü.M.) geplant worden wären (Rz.