2. Das ANZ wurde in den Jahren 2003-2005 erbaut. Im Frühjahr 2007 riet die mit der «Entwicklung eines Grundschutzstandards für A.________» beauftragte U.________ GmbH der Klägerin, die Hochwassersicherheit des ANZ genauer untersuchen zu lassen. In der Folge holte die Klägerin drei Gutachten ein und kam gestützt darauf zum Schluss, das ANZ sei ungenügend geschützt gegen Hochwasser. Sie liess im Frühjahr 2013 einen Hochwasserschutzdamm um das ANZ erbauen.