Klage vom 22.04.2014 Regeste: - Keine Kompetenzattraktion gestützt auf Art. 15 Abs. 2 ZPO (objektive Klagenhäufung), wenn der Kläger sich für seine Forderung (alternativ) auf mehrere sachlich zusammenhängende Verträge stützt, für die aber unterschiedliche Gerichtsstandsvereinbarungen geschlossen wurden (E. 18-22). - Rechtliche Qualifikation eines Planervertrags; Grundsätze der Abgrenzung von Werkvertrag und Auftrag, Anwendung im konkreten Fall (E. 30-40). - Haftung für Vertragsverletzungen (insb. Überwachungsfehler und Beratungsfehler) bei arbeitsteiliger Projektorganisation (E. 33-37, insb. E. 34). - Hypothetische Kausalität: Grundsätze;