37. Im Ergebnis gleich verhält es sich bezüglich der Verfahrensart. Gemäss Botschaft soll das vereinfachte Verfahren für Streitigkeiten mit einem Streitwert unter CHF 30‘000.00 ein „einfaches, bürgernahes und laienfreundliches Verfahren für den Gerichtsalltag“ schaffen (BBl 2006 7245). Der ordentliche Prozess ist demgegenüber „grösseren Fällen vorbehalten“ (BBl 2006 7345).