22. Bei den klägerischen Rechtsbegehren, insbesondere Rechtsbegehren 1, handelt es sich um einen Fall der objektiven Klagehäufung, d.h., es werden gegen eine Person mehrere Ansprüche auf einmal geltend gemacht. Die Klägerin stützt ihre Forderung nämlich auf „etliche Kaufverträge“ ab, wie sie auf Seite 5 ihrer Klage selber ausführt. Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich also aus mehreren einzelnen Forderungen zusammen, die ihre Grundlage jeweils in separaten Kaufverträgen haben sollen, die je auch Gegenstand eigenständiger Klagen hätten bilden können.