4. Der Kläger/Widerbeklagte wird verurteilt, der Beklagten/Widerklägerin eine Parteientschädigung von CHF 37‘878.00 (Honorar CHF 35‘400.00, Auslagen CHF 2‘478.00) zu bezahlen. 5. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - dem Institut für geistiges Eigentum (IGE) zwecks Vollzugs Bern, 8. Februar 2018 Im Namen des Handelsgerichts Ausfertigungsdatum: 2. März 2018 Der Präsident: Oberrichter Josi Die Gerichtsschreiberin: