Duplik und Widerklagereplik: 75 Seiten; 192 Beilagen), für die Widerklage neben der Hauptverhandlung noch eine halbtägige Fortsetzungsverhandlung durchgeführt worden ist und nach Abschluss des Beweisverfahrens verschiedene Noveneingaben des Widerbeklagten (pag. 337 f. bzw. 343 ff.; pag. 357 f. bzw. 360 f. und 366 ff.) mit den entsprechenden Stellungnahmen der Gegenseite zu behandeln waren. Aufwanderhöhend fällt auch ins Gewicht, dass vorliegend verschiedene Geschäftsgeheimnisse zu beurteilen waren.