Duplik Rz. 5, pag. 173). 52.2 Mit Verfügung vom 18. September 2014 wurde der Streitwert der Klage und Widerklage vom Gericht vorläufig auf je CHF 100‘000 beziffert (pag. 249 Ziff. 5). Daran wird festgehalten. Hinsichtlich der Bedeutung der klageweise angegriffenen Marke kann darauf verwiesen werden, dass diese im Laufe des Prozesses nicht verlängert worden ist. Dies spricht für die Richtigkeit der Annahme, dass es sich dabei um ein eher unbedeutendes Zeichen handelt.