52. Streitwert 52.1 Der Streitwert von Klage und Widerklage ist zwischen den Parteien strittig. Während der Kläger/Widerbeklagte von einem Streitwert von je CHF 100‘000 für die Klage und die Widerklage ausgeht (Klage Rz. 13, pag. 6; Replik Rz. 14, pag. 109), ist die Beklagte/Widerklägerin der Auffassung, dass es sich um wirtschaftlich und/oder historisch bedeutsame Marken handle, womit von einem Streitwert von jeweils mindestens CHF 300‘000 auszugehen sei (Klageantwort Rz. 5, pag. 35 f.; Duplik Rz. 5, pag.