51. Kostenverteilung 51.1 Zur Kostenpflicht im Klageverfahren ist der Kläger/Widerbeklagte der Auffassung, dass die Beklagte/Widerklägerin kostenpflichtig werde, denn der Grund der Gegenstandslosigkeit liege im Verhalten der Beklagten/Widerklägerin, welche es unterlassen habe, die streitgegenständliche internationale Registrierung zu verlängern. Weiter sei die Beklagte/Widerklägerin vor der Klage mehrmals abgemahnt worden und ihr dabei die Gelegenheit geboten worden, den Gebrauch ihrer Marke glaubhaft zu machen bzw. diese zu löschen (pag. 434). Die Beklagte/