Im Protokoll steht allein, dass «Wild-Herbrugg» als eine Möglichkeit erwähnt worden ist, die den Markteinstieg erleichtere. Noch im Businessplan vom 24. Juni 2009 findet die Markenstrategie keine Erwähnung, obwohl mit dem Hinweis auf Patente Immaterialgüterrechte angesprochen werden (RB 44, Ziff. 4, S. 7). Dass diese Strategie in Wirklichkeit nicht verfolgt worden ist, ergibt sich aus der oben umschriebenen Bereitschaft des Widerbeklagten, die Marke aufzugeben, wenn nur die Entschädigung hoch genug ist.