67 f., pag. 130). Einziger Hinweis auf eine Strategie ist aber die von der Widerklägerin zitierte Bemerkung im Besprechungsprotokoll vom 3. August 2009 (RB 48), wonach unter «Sonstiges» die Marke «Wild-Herbrugg» als «Joker» bezeichnet wird, weil sie auslaufe und den Einstieg erleichtern solle. Weiter wird die Marke auch in Ziff. 4 des Protokolls erwähnt, wonach über die Marke «Wild Herbrugg» in die angedachten Märkte eingedrungen werden solle (RB 48). Der Widerbeklagte hat nicht behauptet, an dieser Sitzung sei eine Markenstrategie beschlossen worden.