HEERBRUGG» mit Schutzausdehnungen auf Japan, Singapur, USA, China, Russland und Vietnam (vgl. E. 38.5; RB 32;). Diese Strategie führte schliesslich im Verhältnis zur Leica Microsystems Holdings GmbH am 14. Juni 2012 zum Erfolg, indem diese sich im Vergleich dazu verpflichtete, dem Widerbeklagten gegen Rückzug der erwähnten Klage und Löschung sämtlicher Marken mit dem Bestandteil «LEITZ» einen Betrag von EUR 100'000.00 zu bezahlen (vgl. E. 39.3.11). Dies ist als durchschlagender Erfolg für den Widerbeklagten zu werten: Während er in seinem Schreiben vom 11. Januar 2011 für die Löschung der Marken einschliesslich «WILD