KAB 63: Schreiben vom 11. Januar 2011;). Dass durch die «extrem hohen Summen» ein weiteres Mal klar gemacht werden sollte, dass die Marke «WILD HEERBRUGG» nicht verhandelbar sei (vgl. Replik Rz. 44, pag. 121), lässt sich dem Schreiben nicht entnehmen. Dies ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis im Schreiben, dass es sich nicht um ein bindendes Angebot handle (vgl. Replik Rz. 44, pag. 121).