Nachdem für das Vorliegen einer Gebrauchsabsicht wenig spricht, gibt es demgegenüber konkrete Hinweise darauf, dass es dem Widerbeklagten darum ging, sich finanzielle Vorteile auszuhandeln. 47.9.1 Der Widerbeklagte hat sich im Vergleich mit der Leica Microsystems Holdings GmbH vom 14. Juni 2012 gegen Bezahlung einer Entschädigung von EUR 100'000.00 bereit erklärt, auf einen grossen Teil seiner Marken (nicht aber auf die streitgegenständliche) zu verzichten (vgl. E. 39.3.11). Der Widerbeklagte war im Rahmen dieser Vergleichsgespräche grundsätzlich auch bereit, die Marke «WILD HEERBRUGG» aufzugeben.