288). Hinsichtlich der Swissness- Gesetzgebung vermag das Argument nicht zu überzeugen, da zwar die Änderungen im MSchG in Zusammenhang mit der Swissness-Gesetzgebung erst am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind, die Bundesversammlung aber die entsprechenden Änderungen bereits am 21. Juni 2013 beschlossen hat und gegen diese kein Referendum ergriffen worden ist. Damit waren die Vorgaben der Swissness-Vorlage ab 2013 klar und erklären nicht, weshalb der Widerbeklagte erst bei laufender Frist für die Schlussvorträge Beweismittel einreichte, welche die Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmern belegen.