Der Widerbeklagte hat in diesem Zusammenhang bereits im ersten Parteivortrag vorgebracht, dass die Vergabe von Produktionsaufträgen an Schweizer Unternehmen geplant sei, diese Pläne aber nicht abschliessend konkretisiert seien, da vorab die Berechtigung am strittigen Zeichen und die Umsetzung der Swissness- Vorlagen abgewartet werden müssten (pag. 288).