47.8.1 Wie der Widerbeklagte selbst einräumt, sei das Projekt gegen Ende 2009 ins Stocken geraten; im Jahr 2013 habe «dann aber wieder voll durchgestartet werden» können (Replik Rz. 75, pag. 134). Gründe für diese Durststrecke nennt er nicht; auffällig ist hingegen, dass das «Durchstarten» während der Rechtshängigkeit des vorliegenden Verfahrens und insbesondere nach der Haupt- und Fortsetzungsverhandlung eingesetzt hat.