Der Widerbeklagte hat in der Vergangenheit mehrere Marken mit Bestandteilen eintragen lassen, die auch in bereits eingetragenen Marken Dritter enthalten waren, womit er mit deren Widerstand rechnen musste. Der Widerbeklagte hat selbst darauf hingewiesen, dass 77 aktive Schweizer Marken und 119 internationale Marken (mit Benennung Schweiz) existieren, welche den Bestandteil «WILD» aufweisen (Replik Rz. 61, pag. 128). Der Widerbeklagte hat neben der streitgegenständlichen Marke «WILD HEERBRUGG» CH-Nr. 624 864, der IR-Marke Nr. 1 110 522 «WILD HEERBRUGG» und der Wortbildmarke «WILD HEERBRUGG» CH-Nr.