Unternehmensgründer überreichen. Wir dürfen nunmehr für unsere Mandanten anfragen, […].» 47.6.2 Wie sich aus der Gründungsurkunde der J.________ GmbH (RB 54) vom 19. Mai 2014 ergibt, übt der Widerbeklagte darin keinerlei Funktionen aus. Er macht auch nicht geltend, daran als Investor in irgendeiner Weise beteiligt zu sein. Einziger Berührungspunkt bildet der undatierte Lizenzvertrag über die Marke «WILD HEERBRUGG», der mit Wirkung zum 15. April 2014 in Kraft gesetzt werden sollte (RB 55 § 11). Darin verpflichtet sich die J.____