So schreibt der Widerbeklagte in seinem Ersuchen an das Wirtschaftsministerium vom 12. Dezember 2007, dass sich ein in Gründung befindliches Unternehmen wegen der Möglichkeit der Bewilligung von Fördergeldern an ihn gewandt habe (RB 38). Auch das Schreiben vom 7. Juli 2009 hat der Widerbeklagte ausdrücklich im Namen seiner Mandanten verfasst (RB 41). Im Schreiben vom 14. September 2009 (RB 40), das auf Briefpapier der Anwaltskanzlei verfasst ist, steht: «Im Anhang darf ich Ihnen die von meinem Mandanten gefertigte Projektbeschreibung sowie die Qualifikationsprofile der […] Unternehmensgründer überreichen.