47.6 Der Widerbeklagte hatte bei Projektbeginn nur eine beratende Rolle, weshalb eine Gebrauchsabsicht für die im Juli 2007 hinterlegte Marke «WILD HEER- BRUGG» unglaubhaft ist. 47.6.1 Aus den vorliegenden Beweismitteln ist ersichtlich, dass der Widerbeklagte von den Projektbeteiligten anfänglich als .________ und später als Rechtsanwalt mandatiert worden ist, für sie Fördergelder zu beantragen. So schreibt der Widerbeklagte in seinem Ersuchen an das Wirtschaftsministerium vom 12. Dezember 2007, dass sich ein in Gründung befindliches Unternehmen wegen der Möglichkeit der Bewilligung von Fördergeldern an ihn gewandt habe (RB 38).