268 Z. 16 ff.). Im ersten Parteivortrag (2015) wird für den Widerbeklagten ausgeführt, dass die Vergabe von Produktionsaufträgen an Schweizer Unternehmern geplant sei, diese Pläne aber noch nicht abschliessend geklärt seien, wobei erstmals einzelne Firmen genannt werden (pag. 288). Ebenfalls im ersten Parteivortrag verweist der Widerbeklagte auf die grossen Beziehungen seiner Partner zum St. Galler Rheintal und den dortigen Fertigungsfirmen hin.