11 des Protokolls). Noch im Oktober 2013, also nach Klageeinreichung, zwei Monate nach Erhebung der Widerklage und mehr als zwei Jahre nach der Hinterlegung der streitgegenständlichen Marke CH-Nr. 624 864, ist in einer Projektskizze der J.________ für die Forschung und Entwicklung an die V.________ GmbH, Berlin, nur von deutschen Partnern die Rede (RB 49). Die im Mai 2014 gegründete und mit dem Projekt verbundene J.________ GmbH hat ihren Sitz in Deutschland (KB 54). Im Herbst 2014 wurde eine Kostenschätzung für die Entwicklung eines Stativs bei der Wild GmbH in Österreich eingeholt (vgl. E. 40.18).