In seiner Eingabe an das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (RB 38), die der Widerbeklagte keine zwei Monate nach der Eintragung der Wortbildmarke «WILD HEERBRUGG» CH-Nr. 567 937 (gelöscht) einreichte, bekräftigte er hinsichtlich des Projektes Medizintechnik ausdrücklich seine Absicht zu dessen «Entwicklung in Zusammenarbeit mit deutschem Forschungsinstitut und deutscher