27 3. August 2009 (RB 48, S. 3 Ziff. 10) – und damit rund zwei Jahre nach Hinterlegung der ersten Marke «WILD HEERBRUGG» – auf (vgl. E. 38.3 und 40.8). Ein konsequentes, planmässiges Vorgehen für den Einsatz der Marke ist nicht erkennbar. 47.2.3 Weiter wird nicht behauptet, dass die strittige Marke bislang in irgendeiner Form gebraucht worden ist.