In den Jahren 2007–2009 beschränkten sich die Aktivitäten des Widerbeklagten bzw. der (noch nicht gegründeten) J.________ GmbH auf den Versuch, Fördermittel erhältlich zu machen und damit zusammenhängende interne Vorgänge (Businessplanung, Ertragsplanung, Besprechungen, etc.; RB 45–48). Danach geriet das Projekt bis 2013 ins Stocken (Replik Rz. 75, pag. 134). Nach der Hinterlegung der streitgegenständlichen Marke am 14. Juli 2011 entfalteten der Widerbeklagte bzw. die J.________ folgende Aktivitäten: Im Jahr 2012 wurde die IR-Marke Nr. 1 110 522 «WILD