26 Marke missbräuchlich erfolgt ist, zu Ungunsten des Widerbeklagten zu berücksichtigen. 47.2 Weiter deuten die zeitliche Entwicklung der Geschäftstätigkeit und der fehlende Gebrauch der Marke auf eine fehlende Gebrauchsabsicht hin. 47.2.1 Der Widerbeklagte hat nie behauptet, dass er selber die strittige Marke gebrauchen wolle. Vielmehr sei vorgesehen gewesen, die aufgegebene Marke «WILD HEER- BRUGG» mit einem neuen optischen Medizingerät der J.________ wieder auf den Markt zu bringen (Replik Rz. 67, pag. 130). Die J.________ GmbH mit Sitz in K._____