Weiter führt der Widerbeklagte nicht aus, um welche Verfahren es sich dabei handelt. 47.1.5 Weiter rechtfertigt der Widerbeklagte die erweiterte Hinterlegung mit der expliziten Zustimmung der Leica zur Nutzung und Registrierung der Marke «WILD HEER- BRUGG» (Schlussvortrag Rz. 41, pag. 429).