Bedürfnis an einer Aktualisierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bestanden hat, um den Schutzbereich den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen (vgl. dazu KARIN BÜRGI LOCATELLI, Der rechtserhaltende Markengebrauch in der Schweiz, Diss. Zürich 2008, S. 110 f.). 47.1.4 Inwiefern in Deutschland gewonnene Widerspruchsverfahren einen Grund für eine erweiterte Hinterlegung darstellen (Schlussvortrag Rz. 41, pag. 429), wird nicht dargelegt und ist nicht nachvollziehbar. Weiter führt der Widerbeklagte nicht aus, um welche Verfahren es sich dabei handelt.