Allerdings ergibt sich aus der Angabe des Widerbeklagten zum Materialwert von ca. CHF 7‘000 (Eingabe vom 30. Januar 2017 Ziff. 3, pag. 368) sowie der eingereichten Rechnung auch, dass die J.________ GmbH mit der Entwicklung des digitalen Operationsmikroskops erst am Anfang steht.