2017. Die Widerklägerin hat aufgrund der wechselnden Schriftart, nicht parallel verlaufender Zeilen sowie aufscheinender Linien die Authentizität der E-Mail bestritten (Eingabe vom Rz. 14 ff. pag. 376). Der Widerbeklagte erklärt die uneinheitliche Darstellung und die angedeuteten Linien mit der Software und hat die fragliche E- Mail in einer iPad-Version erneut zu den Akten gereicht (Beilage 2 zur Eingabe vom 21. Februar 2017). Die neu eingereichte E-Mail enthält keine Anhaltspunkte, aufgrund welcher an deren Echtheit gezweifelt werden müsste. 40.25 Am 26. Januar 2017 haben die J.________ GmbH und die AC.________ AG mit Sitz in AD.