Am 8. April 2016 hat die Y.________ einen Projektvorschlag für ein Operationsmikroskop erstellt, welcher die Phasen Machbarkeit, Spezifikation, Design und Prototypen enthält (Beilage 3 zur Noveneingabe vom 12. April 2016 bzw. Beilage 3 zur Eingabe vom 27. April 2016). In diesem Zusammenhang hat der Widerbeklagte bemerkt, dass Lieferant der Elektromotoren der Schweizer Präzisions-Hersteller AA.________ in AB.________ sei, zu welchem langjährige Beziehungen bestünden (Eingabe vom 27. April 2016, pag. 345). Allerdings hat der Widerbeklagte nicht dargelegt, weshalb es sich bei dieser neuen Behauptung um ein zulässiges Novum handelt.