HEERBRUGG» (KB 55). 40.17 In der Hinterlegungsbescheinigung vom 1. Juli 2014 bescheinigt das IGE, dass P.________ am 29. Juni 2014 eine schweizerische Patentanmeldung mit dem Titel «Stereo-Objektvergrösserer zur Abbildung eines Objekts» angemeldet hat (KB 56). 40.18 Im Herbst 2014 wandte sich die J.________ GmbH an die T.________ GmbH und ersuchte um eine grobe Kostenschätzung für die Entwicklung und Konstruktion eines Stativs für die Mikroskope (KB 58). Dabei wurde im Vorfeld von den beiden genannten Unternehmen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet (KB 59). 40.19 G._____