_, P.________, genannt, als weitere Projektpartner werden das Fraunhofer Institut, das Universitätsklinikum Erlangen und das Universitätsklinikum Freiburg aufgeführt (RB 49). 40.13 Die Replikbeilagen 43–45 sowie 48 und 49 sind mit Verfügungen vom 18. September 2014 (pag. 248 ff.) bzw. 30. Oktober 2014 (pag. 253) in ihrer unzensierten Form als Geschäftsgeheimnis bezeichnet worden. Soweit die Widerklägerin in ihrer Duplik beanstandet hat, dass sie wegen der Schwärzung von RB 41, 43, 45, 48 und 49 insbesondere nicht beurteilen könne, um welche Produkte es gehe und die Beilagen darum zu «entschwärzen» oder zu entfernen seien (Duplik Rz.