_, Bund, Baden-Württemberg) geht. Im Protokoll der Besprechung vom 3. August 2009, an welcher u.a. P.________ und der Widerbeklagte teilgenommen haben, wird die Marke «WILD HEERBRUGG» erstmals erwähnt: Über diese Marke solle in die angedachten Märkte eingedrungen werden (RB 48 S. 1 Ziff. 4). An anderer Stelle wird die Marke als «Joker» bezeichnet und festgehalten, dass eine alte bekannte Marke, den Einstieg erleichtern solle (RB 48 S. 3 Ziff. 10). Ebenfalls wird im genannten Protokoll festgehalten, dass der Sitz der Firma in Deutschland sein solle (RB 48 S. 3 Ziff. 11). 40.9 Der Widerbeklagte hat mit der R._____