39.4.5 Mit Schreiben vom 13. August 2012 an die Leica Geosystems AG liess der Widerbeklagte durch seinen Rechtsvertreter Vergleichsbereitschaft signalisieren, wobei entweder der Abschluss einer Koexistenzvereinbarung oder der Erwerb der deutschen Markeneintragung Nr. 30 2011 022 844 «WILD» durch den Widerbeklagten denkbar sei. Weiter wurde im genannten Schreiben ausgeführt, dass der Widerbeklagte sich mit Investoren im Gespräch befinde und nicht auszuschliessen sei, dass