15 EUR 100‘000 unter anderem verpflichtete, die hängige Klage vor dem Landgericht Frankfurt zurückzuziehen und seine Schweizer und deutschen Marken mit dem Bestandteil «LEITZ» zu löschen (KAB 64 = RB 15 = RB 37 §§ 1, 2 und 5). Weiter verpflichtete sich die Leica Microsystems Holdings GmbH in der Vereinbarung, aus der Anmeldung, Registrierung und/oder Benutzung der Marken «LEITZ» und/oder «WILD» keine Rechte gegen die Registrierung und Benutzung der WILD-Marken herzuleiten (KAB 64 § 4).