39. Weitere Marken und Verfahren 39.1 Am 19. April 2004 hat die Widerklägerin die Gemeinschaftsmarke Nr. 003 776 739 «WILD ELECTRONICS (fig.)» angemeldet. Gegen diese hat der Widerbeklagte am 7. August 2012 einen Antrag auf Löschung wegen Nichtgebrauchs gestellt (KAB 66). Mit Entscheid vom 14. November 2013 erklärte das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Marke für einen Teil der angefochtenen Waren und Dienstleistungen für verfallen (RB 51). Gemäss der Widerklägerin soll dieser Entscheid weitergezogen worden sein (Duplik Rz. 127, pag. 217). 39.2 Am 26. März 2009 meldete der Widerbeklagte die Marke CH-Nr.