Als Inhaber der Marke ist der Widerbeklagte, Postlagernd, .________, eingetragen (KB 7). Gegen die Registrierung der genannten Marke wurde kein Widerspruch erhoben (KB 7). 38.5 Am 16. Januar 2012 meldete der Widerbeklagte gestützt auf die schweizerische Basismarke CH-Nr. 624 864, die IR-Marke Nr. 1 110 522 «WILD HEERBRUGG» an und dehnte deren Schutz auf Japan, Singapur, USA, China, Russland und Vietnam aus (RB 32).