In der genannten Vereinbarung sahen die Parteien insbesondere vor, dass die Wild Kärnten GmbH die Bezeichnungen «WILD» und «WILD KÄRNTEN» für Produkte, welche das Sortiment der Leica-Gruppe nicht konkurrenzieren, verwenden darf, nicht aber für Theodoliten, Nivellierinstrumente und Stereomikroskope sowie deren Zubehör (KAB 21 § 2 Bst. a und b). 37.9 1997 wurde der Leica-Konzern in die drei unabhängigen Unternehmen Leica Geosystems, Leica Microsystems und Leica Camera aufgeteilt (KAB 23 und 24). 37.10 2004 erwarb die Wild GmbH die Widerklägerin vom französischen Lagrand- Konzern und gliederte diese in die WILD-Gruppe ein (KAB 11;