Im Jahr 2015 betrug der Umsatz der Widerklägerin in der Schweiz rund CHF 2 Mio. (Aussage H.________, pag. 323). In DB 21–26 hat die Widerklägerin für die Jahre 2007–2012 anhand von zehn Liefervorgängen pro Jahr dokumentiert, dass sie die Marke – unter Weglassung des kennzeichnungsschwachen Zusatzes «ELECTRONICS» – auf Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Lieferscheinen an Kunden in der Schweiz verwendet hat. Weiter hat H.________ anlässlich der Parteibefragung vom 10. März 2016 bestätigt, dass das WILD-Logo auch heute noch in den Angeboten und Rechnungen verwendet wird (pag.