So hat die Widerklägerin im Zeitraum 27. August 2007 bis 7. Mai 2012 35 Rechnungen und Angebote an Kunden in der Schweiz geschickt, auf welchen die Marke «WILD ELECTRONICS (fig.)», teilweise gemäss Registereintrag (Klagebeilage [nachfolgend: KB] 5) (in 13 Fällen), teilweise in modifizierter Form (unter Weglassung des Dreiecks bzw. unter Weglassung des Zusatzes «ELECTRONICS»), verwendet hat (Klageantwortbeilage [nachfolgend: KAB] 41). In den Duplikbeilagen [nachfolgend: DB] 4–9 hat die Widerklägerin anhand der Rechnungen eine Übersicht ihrer geschäftlichen Aktivitäten in der Schweiz für die Jahre 2007–2012 zusammengestellt.