30. Allerdings hat die Widerklägerin am 12. März 2015 die Marke «WILD ELECTRO- NICS (fig.)» CH-Nr. 675 230 für diverse Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 42 wieder angemeldet (vgl. E. 38.2). Gegen diese hat der Widerbeklagte gestützt auf seine, mit der Widerklage angegriffene, Marke «WILD HEERBRUGG» CH-Nr. 624 864 Widerspruch erhoben (vgl. Beilagen zur Eingabe der Widerklägerin vom 3. März 2016 [pag. 311 f.]). Damit ist bereits aus diesem Grund das Feststellungsinteresse der Widerklägerin zu bejahen.